EIN EINZIGARTIGER ASPEKT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL





Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. In einigen Rechtsordnungen gibt es die Pflichtteilsregelung. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Eheliche Partner und die direkten Abkömmlinge - eigene und adoptierte Kinder, Enkelkinder und Urenkel – pflichtteilsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil,

read more